Die Versuchung, sich aus dem Internet kostenlos Filme und Musik herunterladen ist sehr groß, doch sehr schnell kommt man dabei mit dem IT-Recht in Konflikt.
Der Surfer ist nämlich im Internet nicht anonym unterwegs, sondern er hinterlässt Spuren und sein Weg ist sehr wohl an seiner IP-Adresse (die jedem Rechner automatisch zugewiesen wird, der im Internet unterwegs ist) nach zu vollziehen.
Viele Surfer bekommen so auf diese Weise eine Abmahnung Schalast und Partner ist zum Beispiel eine Kanzlei, die sich darauf spezialisiert hat, solche Internetsünder ganz gehörig zur Kasse zu bitten.
Wer eine solche Abmahnung in seinem Briefkasten findet ist erst einmal entsetzt, denn die Summe ist sehr hoch und in den meisten Fällen ist sie auch nicht gerechtfertigt.
Mit einem guten Anwalt lässt sich diese Summe oft deutlich reduzieren
Auf gar keinen Fall so der Betreffende die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben, denn diese Verpflichtet ihn bis auf weiteres diese verbotene Handlungsweise bleiben zu lassen, ob bis zu einem Zeitraum von dreißig Jahren.
Wenn sich jetzt nach 25 Jahren der Sohn, der jetzt vielleicht noch gar nicht geboren ist einen Film illegal herunterlädt, dann kann das für die Familie den finanziellen Ruin bedeuten.
Diese Abmahnungen sind übrigens dem Grunde nach schon gerechtfertigt, denn es handelt sich um eine Urheberrechtsverletzung, die sich derjenige, der sich zum Beispiel eines Filesharingdienstes bedient zuschulden kommen lässt.
Eine Ebay Abmahnung hat übrigens den gleichen Hintergrund
Deshalb darf man diese Abmahnungen auf gar keinen Fall ignorieren, sondern sollte auf jeden Fall sofort mit einem Anwalt telefonieren, um zuerst einmal eine kompetente Ersteinschätzung zu erhalten.
Danach kann man dann das weitere Vorgehen besprechen.